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Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Durch das Arbeitssicherheitsgesetz und das Arbeitsschutzgesetz wird für jedes Unternehmen eine gesetzliche Pflichtbetreuung vorgeschrieben. Allerdings wird für Unternehmer auch die Möglichkeit geschaffen, die Aufgaben an externe Fachkräfte mit der erforderlichen Qualifikation zu übertragen.

Wir können sie dabei unterstützen, die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter sicher und ergonomisch zu gestalten.

 

„Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FAS, SiFa oder FaSi) ist eine durch das Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschriebene Stelle in einem Unternehmen oder einer Behörde. Die zentrale Aufgabe ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes zu unterstützen.“ – laut Wikipedia

ASiG Arbeitssicherheitsgesetz (1973)
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz (1996)

May+Meuer GmbH
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  • Brandschutzkonzepten gem. §14 BauvorlagenV
  • Flucht- und Rettungsplänen nach BGV A8 §18
  • Koordination nach DGUV Regel 101-004 (kontaminierte Bereiche)
  • Sachkunde nach TRGS 519 (Asbest)
  • Verkehrssicherung von Arbeiten an Strassen gem MVAS 99
  • Verkehrssicherung nach RSA