Sicherheits-Ingenieure · München · Leistungen

BaustellV – Baustellenverordnung (1998)

Seit in krafttreten der BaustellV von 1998 ist der Bauherr verpflichtet einen Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) zu bestellen.

Aufgaben des Koordinators nach BaustellV (Sigeko) sind:

  • Vorankündigung bei den zuständigen Behörden
  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Planes
    (SiGe-Plan)
  • Ersstellung von Sicherheitshinweisen mit wichtigen Angabe
  • Koordinierung und Überwachung der Bauarbeiten in der
    Ausführungsphase
  • Zusammenstellung der „Unterlage für spätere Arbeiten“

Bereits seit Einführung der BaustellV sind wir in diesem Bereich tätig. Mit mehr als 500 betreuten Projekten können wir auf umfangreiche Erfahrung zurückgreifen.

May+Meuer GmbH
Steinkirchner Str. 6
81475 München
Telefon: 089 / 30 90 51 86 -0
Telefax: 089 / 30 90 51 86 -90
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  • Brandschutzkonzepten gem. §14 BauvorlagenV
  • Flucht- und Rettungsplänen nach BGV A8 §18
  • Koordination nach DGUV Regel 101-004 (kontaminierte Bereiche)
  • Sachkunde nach TRGS 519 (Asbest)
  • Verkehrssicherung von Arbeiten an Strassen gem MVAS 99
  • Verkehrssicherung nach RSA